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Einwanderungsservice

Uruguay Importe 2007

Uruguay Exporte 2007

Importe/Exporte mit Deutschland 2007

 

     
Informationen über Uruguay - AHK Uruguay
   
Im Folgenden haben wir für Sie als Service einige Grundinformationen über Uruguay zusammengestellt. Für Hinweise und Anregungen bedanken wir uns im voraus.
   
              
   
Landesinformationen
1. Geographische Daten
2. Geschichte
3. Bevölkerung
4. Politische Situation
 
 
Wirtschaft
1. Wirtschaftsstruktur
2. Uruguay und MERCOSUR
3. Wirtschaftliche Entwicklung
4. Wirtschaftsdaten Uruguays
5. Exporte Uruguays
6. Importe Uruguays
7. Handelsaustausch mit der BRD
   
Rechtssystem
I.      Eigentumsvorbehalt und ähnliche Sicherungsrechte
II.     Gewährleistung
III.    Grundstückskauf
IV.   Gesellschaftsrecht
V.    Handelsvertreterrecht
VI.   Gewerblicher Rechtsschutz
VII.  Arbeitsrecht
VIII. Steuerrecht
IX.   Investitionsgesetz
X.    Freihandelszonen, Freihafen, zollfreie Einfuhr von Waren
XI.   Anwendung deutschen Rechts
XII.  Weiterführende Informationen
   

Reisetipps
1. Währung & Zahlung
2. Klima & Reisezeit
3. Zeitverschiebung
4. Einreisebestimmungen
5. Sicherheit
6. Geschäftshinweise

 
 
 
Landesinformationen

1. Geographische Daten
Auf einer Fläche von knapp 180.000 qkm erstreckt sich das Staatsgebiet der "República Oriental del Uruguay" - der "Republik östlich des Flusses Uruguay" - an der Atlantikküste Südamerikas, eingebettet zwischen Brasilien im Norden, Argentinien im Westen und dem Rio de la Plata, der im Süden des Landes in den Atlantik mündet. Das als subtropisch bezeichnete Klima führt in den Sommermonaten Dezember bis Februar zu Temperaturmittelwerten von 12-25 C bei hoher Luftfeuchtigkeit, in den Wintermonaten Juni bis August zu Temperaturen zwischen 7 und 11 C. Die Landschaft Uruguays ist hügeliger, überwiegend jedoch flacher Natur.

2. Geschichte
Aufgrund der strategisch wichtigen Lage am Mündungsbecken des Rio de la Plata trafen auf dem Boden des heutigen Uruguay lange Zeit die Interessen der Spanier und Portugiesen, aber auch der Engländer aufeinander. So wurde das Gebiet als "Banda Oriental" zunächst spanische, später jedoch portugiesische Kolonie. Die Besatzer konnten erst 1830 vertrieben werden, sodass Uruguay seine Unabhängigkeit erst im Juli 1830 erlangte.

In den darauffolgenden Jahrzehnten waren es vor allem spanische und italienische Einwanderer, die das Land bevölkerten und deren Nachfahren noch heute den Großteil der Bevölkerung ausmachen. Allerdings starb in dieser Zeit auch die indigene Bevölkerung Uruguays aus. Bis 1930 gehörte das südamerikanische Land zu den klassischen Einwanderungsländern, das überwiegend Immigranten aus europäischen Ländern anzog.

Heute blickt Uruguay auf eine Geschichte zurück, die sowohl von den unterschiedlichen Interessen der Großgrundbesitzer und der Stadtbevölkerung, von dem wechselnden Einfluss des Militärs, aber auch von sich immer wieder durchsetzenden demokratischen Strömungen geprägt ist.

3. Bevölkerung
Uruguay zählt heute circa 3,4 Mio. Einwohner überwiegend europäischer Abstammung, von denen 90 % die städtischen Ballungszentren bevölkern. Wiederum die Hälfte der urbanen Bevölkerung lebt in der am Rio de la Plata gelegenen Hauptstadt Montevideo. Die insgesamt gut ausgebaute Infrastruktur des Landes orientiert sich daher an der Hauptstadt. Durch ein in regionaler Relation gesehenes gutes Bildungswesen, das eine neunjährige Schulpflicht vorsieht, besteht in Uruguay ein hohes Bildungsniveau, das sich in einer Alpha-betisierungsrate von 97 % niederschlägt. Spanisch ist die offizielle Landessprache.

4. Politische Situation
Uruguay ist heute eine präsidiale Republik, mit einer vergleichsweise stark ausgeprägten demokratischen Vergangenheit. Dennoch regierte auch in Uruguay von 1973 an ein Militärregime, dass erst 1985 wieder abgelöst werden konnte.

Nach 1985 waren es vor allem die beiden Traditionsparteien Partido Colorado und der konservativ-liberale Partido Nacional, die die politische Bühne des Landes beherrschten. In den letzten Jahren gewannen jedoch das Linksbündnis Frente Amplio/Encuentro Progesista (EP) und die kleine sozialdemokratische Partei Nuevo Espacio (NE) soweit an Einfluss, dass bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 1999 der Kandidat des EP-Bündnisses in einer Stichwahl dem Kandidaten des Partido Colorado mit 44, 07 % nur knapp unterlag. Die Wahlen am Ende des Jahres 2004 hat die Partei EP-FA-NM (Frente Amplio) mit großer Mehrheit gewonnen.

Seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten, Dr. Tabaré Vázquez, am 1. März 2005 ist nun zum ersten Mal in der Geschichte Uruguays eine linksgerichtete Regierung an der Macht. Die Partei Frente Amplio hat zudem im Mai dieses Jahres die Kommunalwahlen in den acht wichtigsten Provinzen für sich entscheiden können.

   

Wirtschaft

 

1. Wirtschaftsstruktur
Als die drei Säulen der uruguayischen Wirtschaft lassen sich die Landwirtschaft, der Bankensektor und die Tourismusbranche bezeichnen, wenngleich sie auch unterschiedlich ins Gewicht fallen. Die Landwirtschaft, überwiegend bestehend aus Viehzucht und Ackerbau, stellt hierbei den Wirtschaftszweig mit der längsten Tradition dar. So beschränken sich auch die industriellen Aktivitäten im Land hauptsächlich auf die Verarbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Getreide und die Textil- und Lederindustrie.

Weitere Industriezweige existieren darüber hinaus im Bereich der Chemie- und Automobilindustrie, jedoch nur in Ansätzen. Uruguay ist auch im IT-Bereich gut positioniert und hat aufgrund einer vergleichsweise hohen Technologisierung des Landes und gut ausgebildeter IT-Ingenieure gute Chancen, diese Position mittelfristig weiter auszubauen. Auch im schnell wachsenden Bereich der Biotechnologie kann Uruguay auf gute Ressourcen zurückgreifen und der Business und Technologiy Park in Montevideo bietet einen idealen Standort für die Entwicklung dieses Gebiets.

Insgesamt lässt sich Uruguay jedoch eher als Dienstleistungsgesellschaft bezeichnen, was vor allem auf den leistungsfähigen Bankensektor zurückzuführen ist, dem das Land auch die Bezeichnung als "Schweiz Südamerikas" zu verdanken hat. Doch auch der expandierende Tourismusbereich gewinnt an Einfluss auf die uruguayische Wirtschaft. Momentan ist Uruguay dabei, sich auch als Logistikplattform der Region zu etablieren. Aufgrund der guten Ausgangslage, die u.a. durch die von Unternehmern und Behörden verfolgte Strategie der Markterweiterung und durch die Modernisierung der Infrastruktur (Hafen, Freizonen, Eisenbahn, Flughafen, Straßen, Telekommunikation, rechtliche Grundlagen) ermöglicht wurde, könnte Uruguay in naher Zukunft sein Ziel erreichen.

2. Uruguay und MERCOSUR
Uruguay gehört neben Argentinien, Brasilien und Paraguay der 1991 geschlossen Zollunion "Mercosur" (Mercado Comun del Sur) an. Chile hat seit 1996 und Bolivien seit 1997 den Status eines assoziierten Mitglieds des Mercosur. Aufgrund der strategisch günstigen Lage Uruguays zwischen den großen Nachbarn Argentinien und Brasilien und am Mündungsbecken des Rio de la Plata hat sich Montevideo durch Größe, Ausstattung und Lage des städtischen Freihafens zum logistischen Knotenpunkt der Bündnisregion, als "Tor zum Mercosur" entwickelt.

Die Hauptstadt Uruguays entwickelte sich in den letzten Jahren zum administrativen Zentrum des MERCOSUR. Montevideo ist Sitz des technischen Sekretariats des MERCOSUR und beherbergt drei weitere permanente MERCOSUR-Institutionen: die "Gemeinsame Parlamentarische Kommission des MERCOSUR" ("Comisión Parlamentaria Conjunta"), das Sekretariat des Wirtschafts- und Sozialausschusses ("Foro Consultivo Económico-Social") und seit Ende 2003 das "Komitee der ständigen Vertreter des MERCOSUR" (Comisión de Representantes Permanentes del MERCOSUR).

Im Jahr 2004 trat Venezuela als assoziiertes Mitglied dem Mercosur bei. Am 8. Dezember 2005 unterschrieben die vier Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay mit Venezuela das „Protocolo de adhesión de la República Bolivariana de Venezuela al Mercosur“, ein erster Schritt zum Beitritt Venezuelas als volles Mitglied des Handelblocks. Bisher ist das Land von Hugo Chávez jedoch noch eingeschränkt in seinen Rechten in Bezug auf den Mercosur, es wird ihm zwar eine Stimme, aber kein Vetorecht eingeräumt. Im Mai 2006, auf einem Treffen in Buenos Aires, wurden weitere Details bezüglich des Beitrittsverfahrens Venezuelas besprochen und festgelegt, dass die vollständige Eingliederung des Landes in den  Mercosur innerhalb der nächsten 4 Jahre Schritt für Schritt stattfinden wird.

Im Mai 2007 fand die Eröffnung des ersten Legislativorgans des Mercosur, dem Parlament, in Montevideo statt. Zu den Funktionen dieser neuen Instanz des Mercosur gehören unter anderem die Förderung des Austauschs und der Kooperation zwischen den Mitgliedern, die Festlegung gemeinsamer Normen und die Überwachung der Beibehaltung der Demokratie als politisches System in den Migliedsstaaten. In den ersten Jahren werden von jedem Mitgliedsstaat 18 Abgeordnete entsandt, das Parlament besteht also insgesamt aus 90 Abgeordneten. Ab 2011 sollen öffentliche Wahlen der „Merco-Abgeordneten“ stattfinden. Die Abgeordneten von Venezuela besitzen bisher  zwar Vorschlags- aber kein Stimmrecht.

3. Wirtschaftliche Entwicklung
In Betrachtung der Wirtschaftsdaten der letzten zehn Jahre zeichnet sich ein recht bewegtes Bild der ökonomischen Entwicklung Uruguays ab.
Die Jahre 1991 bis 1998 waren von einem dynamischen Wirtschaftswachstum geprägt, das sich in einem durchschnittlichen Anstieg des Bruttoinlandproduktes von real 4,5 % und einer Verdoppelung des Pro-Kopf-Einkommens von 3.229 auf 6.592 US$ widerspiegelte. Diese Entwicklung liess sich überwiegend auf die positiven Ergebnisse der Dienstleistungs-, Agrar- und Baubranche zurückführen. Lediglich die verarbeitende Industrie hatte zwischen 1990 und 1994 mit den durch den MERCOSUR bedingten Veränderungen zu kämpfen. 1999 wurden jedoch, außer dem Bau-, Kommunikations- und Logistiksektor, jegliche Wirtschaftszweige von unterschiedlich kritischen Entwicklungen erfasst, die zu einer starken Konjukturabschwächung führten.

Konnte Uruguay noch 1998 ein Wirtschaftswachstum von real 4,5 % verzeichnen, so leidet Uruguay seit 1999 unter der zunehmenden wirtschaftlichen Schwäche der Nachbarländer. Die Abwertung des brasilianischen Real hatte eine Dezimierung der Erlöse aus dem Export zur Folge. Insbesondere der Rückgang der Ausfuhren nach Argentinien und Brasilien, die circa 50 % der uruguayischen Exporte ausmachten, war deutlich spürbar.

In den Jahren 1999, 2000 und 2001 schrumpfte das BIP real um 2,8%, 1,4% und 3,1%. Dieser Trend setzte sich auch in der ersten Jahreshälfte 2002 fort. Nach dem Verlust von über 75% der Währungsreserven des Landes gab die Regierung im Juni 2002 den Wechselkurs zum US-Dollar frei. Im August 2002 verhinderte schnelle internationale Hilfe und eine Reform des Bankensystems eine schwere Bankenkrise, nachdem die Banken wegen des starken Kapitalabflusses vorüber-gehend geschlossen waren.

Der IWF unterstützte Uruguay, forderte aber eine Haushaltskonsolidierung und Reformen. Durch diese Politik konnte das Schlimmste verhindert werden. Dennoch stiegen die Arbeitslosigkeit (19,2 %) und die Auslandsverschuldung (82% des BIP) auf neue Höchststände. Im Folgejahr kam die Wirtschaft wieder etwas zur Ruhe. Der IWF-Zinsswap ermöglichte eine flexiblere Wirtschaftspolitk was im Laufe des Jahres zu einem Absinken der Inflation und zu einer leichten Erholung am Arbeitsmarkt führte.

Vor allem die gestiegenden Exporte sorgten für Auftrieb. Im Laufe des Jahres 2003 verdoppelten sich die Währungsreserven Uruguays im Vergleich zum Jahr 2002 wieder und nachdem das Bruttoinlandsprodukt Uruguays im Jahr 2002 einem negativen Wachstum von -11% unterlag nahm es im Jahr 2003 um 2,5% zu.
Seit 1998 kann die uruguayische Wirtschaft somit das erste Mal ein positives Wachstum verzeichnen. Ebenfalls gelang es Uruguay nach dem katastrophalen Einbruch der Staatsanleihen 2002 (Abnahme der Kurse der Staatspapiere um bis zu 80%) und nach 18 Monaten ohne Neuplatzierung, seine Anleihen wieder an private und institutionelle Anleger weltweit zu verkaufen.
Die positive Entwicklung der uruguayischen Wirtschaft setzte sich in der ersten Hälfte 2004 fort. Der Industriesektor zeigte deutliche Wachstumszeichen. Allein die verarbeitende Industrie verzeichnete im Juli 2004 ein Wachstum von 20% gegenüber dem selben Monat im Vorjahr. Auch der Kleinhandel (9,2%) und der Dienstleistungssektor (4,5%) konnten sich im Laufe des Jahres weiter erholen. Der Verkauf von Lebensmitteln aber wuchs weniger als 1%.
Weitere Zeichen für die fortschreitende Erholung der Wirtschaft sind die Zunahme der Importe (1,4 Mrd. US$ im ersten Semester; entspricht einem Plus von 39%) und der Exporte (1,425 Mrd. US$; entspricht einem Wachstum von 32% gegenüber dem selben Monat des Vorjahres). Die Exporte wurden kräftig von dem Fleischausfuhren angetrieben, die alleine um fast 80% gestiegen sind und damit praktisch die Hälfte des Wachstums im Exportbereich ausmachten. Zudem konnte im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit weiter Boden gut gemacht werden. Die Arbeitslosenrate sank im Juli von 14,2% auf 13,3%. Die meisten Arbeitsplätze entstanden im primären, landwirtschaftlichen Sektor. Wichtig auch ist die bedeutende Verkürzung der Arbeitslosigkeit: durchschnittlich befindet sich ein Uruguayer zwischen 3,5 und 4,5 Monate auf Arbeitssuche.

Der US-Dollar zeigt seit Jahresbeginn weitestgehend eine Seitwärtsbewegung. Im Juli gab die US-Währung gegenüber dem Uruguayischen Peso leicht nach, nachdem der Banco Central entschied keine Dollar mehr auf dem Markt zu kaufen. Diese Tendenz wurde von dem Bedarf einiger wichtiger Marktteilnehmer nach Uruguayischen Pesos unterstützt. Die von dem Banco Central angepeilte Inflationsrate von 7% - 9% könnte gefährdet sein, weswegen die Bank entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet hat. Private Analysten rechnen mit einer deutlich höheren Inflation um die 11%. Für die kommenden 12 Monate hat die Zentralbank eine Inflationsrate zwischen 6% und 8% angepeilt.

Die Steuereinnahmen im ersten Semester 2004 stiegen um 300 Millionen US$ (9% mehr als im Vorjahr), was zu einer Reduzierung des Haushaltsdefizits geführt hat (von 354 Mio. US$ auf 172 Mio. US$ in den letzten 12 Monaten) und die Regierung erlaubte eine Steuersenkung anzukündigen. Zudem erhöhte die Ratingagentur Standard & Poor's die Wertung der uruguayischen Staatsanleihen. Auch gelang es der Regierung eine weitere Neuplatzierung uruguayischer Staatsanleihen im internationalem Markt abzusetzen.

Das regionale Umfeld ist insgesamt positiv. Die argentinische Wirtschaft wächst weiter, auch wenn das Wachstum deutlich an Schwung verloren hat. Wuchs die argentinische Wirtschaft durchschnittlich um 3% von Trimester auf Trimester, so halbierte sich diese Rate im letzten Trimester. Problematisch gestalten sich immer noch die Verhandlungen mit den Privatgläubiger und im September verhandelt Argentinien erneut mit dem Internationalen Währungsfonds, um die Modalitäten der nächsten zwei Jahre festzulegen. Fachleute rechnen trotz allem für das laufende Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 8%.

Auch die brasilianische Wirtschaft war von einer deutlichen Erholung gekennzeichnet, vor allem die kräftig gestiegene Inlandsnachfrage stimmt optimistisch für die künftige Entwicklung. Die Wirtschaft Brasiliens wuchs bereits im ersten Trimester 2004 und soll im gesamten Jahr solide 3,5% zulegen.

4. Wirtschaftsdaten Uruguays

 

    2003

    2004

    2005

    2006

    2007*

   2008*

BIP (in Mio US$)

11.211

13.241

16.829

19.357

21.661

23.894

Reales BIP-Wachstum (%)

2,2

11,8

6,6

7,0

4,9

4,4

BIP Pro Kopf (US$)

3.394

4.010

5.091

5.840

6.517

7.167

Inflation Konsumenten- Preisindex

10,2

7,6

4,9

6,4

6,8

6,1

Abwertung UR$ im Vergleich zu US$ %

7,4

12,9

93,7

7,3

6

8

Arbeitslosigkeit (%)

16,9

13,1

12,2

11,4

10,0

9,6

Haushaltsdefizit
(% vom BIP)

-3,4

-4,7

-4,0

3,2

2

-3

Auslandsschuld
(% vom BIP)

29,0

35,4

85,9

102,3

n.v.

102,3

Währungsreserven
(in Mio US$)

2773

3099

777,0

2.087,0

2.512,0

n.v.

 

Quelle: PriceWaterhouseCoopers

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Deutschland: Wichtigster Absatzmarkt innerhalb der EU (Exporte 2005/2004) - 
    Tabelle hier als PDF Exporte.pdf Exporte.pdf

6. Deutschland: Wichtigster Importpartner innerhalb der EU (Importe 2005/2004) -
    Tabelle hier als PDF Importe.pdf Importe.pdf

7. Uruguays Exporte nach und Importe aus der BRD (Mio. US$)

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Exporte

90,16

96,45

108,51

145,297

150,92

145,79

Importe

105,35

93,31

81,23

61,7

82,65

87,74

Saldo

-15,19

3,139

27,23

83,6

68,27

58,04

   

Rechtssystem

Im folgenden werden einige Grundzüge des uruguayischen Wirtschafts- und Zivilrechts im Vergleich zum deutschen Rechtssystem dargestellt. Dieser Artikel soll lediglich einen ersten Überblick ermöglichen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die AHK Uruguay hält jedoch zu den einzelnen Themen entsprechende weiterführende Publikationen bereit.

Stand: Januar 2006 -ohne Gewähr-

I. Eigentumsvorbehalt und ähnliche Sicherungsrechte

Der Eigentumsvorbehalt ist dem uruguayischen Recht unbekannt und eine entsprechende Vereinbarung ist unwirksam, ohne jedoch das Grundgeschäft, z.B. den Kaufvertrag, zu beeinträchtigen.

Die Funktion des Eigentumvorbehalts und auch der Sicherungsübereignung wird in Uruguay von den sogenannten Registerpfandrechten erfüllt.

Ein Registerpfandrecht entsteht durch schriftlichen Vertrag und Eintragung in das entsprechende Pfandregister. Im Gegensatz zum einfachen Pfandrecht bleibt der Verpfänder jedoch im Besitz der Sache. Allerdings verliert er die Verfügungsbefugnis über den Pfandgegenstand. Ein gutgläubiger Erwerb der Pfandsache ist nicht möglich.

Auf Antrag kann das Pfandrecht im Register gelöscht werden und geht damit unter. Ohne besonderen Antrag erlischt das Pfandrecht nach 5 Jahren, wenn es zwischenzeitlich nicht erneuert wurde.

II. Gewährleistung

Ist die Kaufsache mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, so stehen dem Verkäufer Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, dass er den Mangel kannte, hätte kennen müssen oder beim Handelskauf die Sache als ordnugsgemäß akzeptiert hat. Im Rahmen der Gewährleistung stehen dem Käufer wahlweise das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Gewährleistungsrechte verjähren binnen sechs Monaten und können vertraglich weitgehend beschränkt werden.

III. Grundstückskauf

Die Voraussetzungen für den Erwerb von uruguayischen Grundeigentum entsprechen in wesentlichen Teilen denjenigen des deutschen Rechtssystems.

So bedarf der wirksame Grundstückskaufvertrag ebenfalls der notariellen Beurkundung. In der Regel werden zunächst zwei Vorverträge geschlossen. Der erste Vorvertrag enthält lediglich die gemeinsame Beauftragung eines Notars. Der zweite Vorvertrag wird notariell beglaubigt und kann, wenn er im Register eingetragen wurde und die Hälfte des Kaufpreises bereits gezahlt wurde, ein Anwartschaftsrecht entstehen lassen. Der eigentliche Kaufvertrag ("escritura definitiva") wird von einem beauftragten Notar erstellt und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Das uruguayische Grundbuch ("Registro público") unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Grundbuch. So wird jede Änderung in den Eigentumsverhältnissen zwar in das Grundbuch eingetragen, ein guter Glaube an das Grundbuch und somit ein gutgläubiger Grundstückserwerb existiert jedoch nicht. Belastungen und Beschränkungen werden nicht im Grundbuch eingetragen. Hierfür gibt es einerseits das Hypothekenregister und andererseits das Register der Beschränkungen, in welchem Verfügungsbeschränkungen und -verbote sowie persönliche Beschränkungen (wie z.B. Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit etc.) eingetragen werden.

Eine Enteignung ist, wie auch in Deutschland, möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

Der Grundstückserwerb durch ausländische Investoren unterliegt in Uruguay keinen besonderen Beschränkungen.

IV. Gesellschaftsrecht

Die am meisten verbreiteten und für den internationalen Geschäftsverkehr wichtigsten Gesellschaftsformen sind die GmbH - Sociedad de Responsabilidad Limitada (SRL), die AG - Sociedad Anónima (SA) und die Zweigniederlassung einer ausländischen juristischen Person (Sucursal de Sociadad Extranjera).

Daneben gibt es auch die OHG - Sociedad Colectiva und die KG - Sociedad en Comandita. Bei letztgenannter kann der persönlich haftende Gesellschafter auch eine juristische Person, also auch eine SRL sein, so dass es sich im Ergebnis um eine GmbH & Co. KG handelt.

Schließlich besteht in Uruguay die Möglichkeit zur Gründung einer steuerbegünstigten Gesellschaft. Eine solche Finanzierungsgesellschaft (SAFI) ist, ebenso wie die zahlreichen Offshore-Banken in Uruguay, von zahlreichen Steuern befreit.

Die Vorschriften für die Gründung einer GmbH (SRL), einer AG (S.A.) oder einer Finanzierungsgesellschaft (SAFI) unterscheiden sich in vielen Einzelheiten von den deutschen Gesetzesvorschriften. Eine genaue Darstellung enthält die Publikation "Firmenniederlassung in Uruguay" der Deutsch-Uruguayischen Handelskammer.

V. Handelsvertreterrecht

Der Handelsvertretervertrag bedarf in Uruguay keiner Form und kann jederzeit, ohne Frist, gekündigt werden. Falls der Handelsvertreter den Vertrag kündigt und der Unternehmer hierdurch einen Schaden erleidet, so ist der Handelsvertreter unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. Bei einer Kündigung durch den Unternehmer steht dem Handelsvertreter kein Ausgleichsanspruch zu. Er kann jedoch für ausstehende Zahlungen und Provisionen ein Zurückbe-haltungsrecht an den ihm überlassenen Sachen geltend machen.

Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer neben der Provision auch stets, im Unterschied zum deutschen Recht, Ersatz für sämtliche ihm entstandene Kosten verlangen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Publikation "Handelsvertreterrecht"

Publikationsliste

VI. Gewerblicher Rechtsschutz

Uruguay gewährleistet einen umfassenden gewerblichen Rechtsschutz.

Wissenschaftliche und künstlerische Werke - wozu u.a. auch Computersoftware zählt - werden durch das Urheberrecht (Gesetz Nr. 9.739 und Gesetz Nr. 17.616) auf Lebenszeit und noch 40 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt. Das Urheberrecht kann grundsätzlich frei abgetreten und übertragen werden.

Warenzeichen werden durch das Gesetz zum Schutz von Handels- und Dienstleistungsmarken (Gesetz Nr. 17.011) für die Dauer von 10 Jahren ab Eintragung geschützt. Der gewerbliche Rechtsschutz für Warenzeichen kann beliebig oft verlängert werden.

Industrieproduke und -erfindungen schließlich unterfallen dem Schutzbereich des Patentgesetzes (Gesetz Nr. 17.164). Patente werden für die Dauer von 20 Jahren, Gebrauchsmuster 10 Jahre lang ab Eintragung geschützt. Der Patentschutz kann nicht verlängert werden. Ein über drei Jahre nicht genutztes Patent kann von einer interessierten Partei mittels einer sogenannten Zwangslizenz genutzt werden.

Darüber hinaus besteht in Uruguay noch der Schutz des "nombre commercial". Durch Gebrauch eines Geschäftsnamens im Handelsverkehr ist dieser auto-matisch geschützt. Ein anderer Unternehmer kann denselben Namen in demselben Geschäftsgebiet nicht benutzen.

VII. Arbeitsrecht

Der nationale monatliche Mindestlohn wird durch Verordnung immer wieder neu festgelegt und beläuft sich seit Juli 2005 auf 2.500 Pesos (ca. 103 US$), wobei in vielen Industriezweigen Tarifverträge mit höheren Löhnen existieren.

Die maximale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, mit einer Höchstgrenze von 48 Wochenstunden für Arbeitnehmer in der Industrie und 44 Wochenstunden für Beschäftigte im Handel. Überstunden an Werktagen werden mit einem Aufschlag von 100 %, an Feiertagen und in der Freizeit des Arbeitnehmers mit einem Aufschlag von 150 % vergütet.

Der Urlaubsanspuch beträgt 20 Tage im Jahr und erhöht sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Des weiteren steht allen Arbeitnehmern ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld in Höhe von 1/30 eines Monatsgehaltes sowie ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes zu.

Weiterführende Informationen gehen aus unserer Publikation "Arbeitsrecht in Uruguay" hervor.

Publikationsliste

VIII. Steuerrecht

Derzeit müssen natürliche Personen in Uruguay keine Einkommenssteuer zahlen. Eine solche Steuer soll jedoch mit einer umfassenden Steuerreform Mitte 2006 eingeführt werden, wobei zwischen Einkommen aus Kapital und Einkommen aus Arbeit unterschieden werden soll. Kapitelerträge sollen einem proportionalen Steuersatz von 10 % unterliegen, auf Löhne und Gehälter soll ein progressiver Satz zwischen 10 und 25 % angewendet werden.

Die derzeitige Vermögenssteuer in Höhe von 0,7-3 % auf Vermögen von natürlichen Personen soll dann auf einen symbolischen Steuersatz von 0,1 % herabgesetzt werden.

Auf das Vermögen von juristischen Personen wird eine Vermögenssteuer von 1,5-2 % erhoben, die durch die Reform unverändert bleiben soll. Die Gewinne von natürlichen und juristischen Personen, die aus industriellen, kommerziellen oder finanziellen Tätigkeiten in Uruguay herrühren, sind derzeit mit einer Steuer von 30 % belegt. Die Reformpläne sehen eine neue Steuer auf unternehmerische Tätigkeiten mit einem Steuersatz von 25 % vor, die vier aktuell bestehende Unternehmenssteuern erssetzen soll.

Die Mehrwertsteuer beträgt zur Zeit 23 %, für einige ausgewählte Produkte des täglichen Bedarfs gilt ein ermäßigter Satz von 14 %.

Durch die Steuerreform ist eine Absenkung dieser Sätze auf 21 % bzw. 10 % vorgesehen.

Zwischen Uruguay und Deutschland besteht seit Mai 1987 ein Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Modell, mit dem die doppelte Besteuerung in beiden Ländern vermieden wird.

IX. Investitionsgesetz

Das Investitionsgesetz von 1998 (Gesetz Nr. 16.906) stellt ausländische Investitionen insoweit unter den staatlichen Schutz, als sie wie nationale Investitionen behandelt werden sollen und insbesondere keiner vorherigen Genehmigung oder Registrierung bedürfen. Zur Investitionssteigerung können auch steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Darüber hinaus wird die freie Kapital- und Gewinnrückführung garantiert.

X. Freihandelszonen, Freihafen, zollfreie Einfuhr von Waren

Durch das Gesetz Nr.15.921 von 1987 wurde in Uruguay die Möglichkeit zur Errichtung und Nutzung von privaten Freihandelszonen geschaffen. In Uruguay existieren zur Zeit acht Freihandelszonen.

In den Freihandelszonen sind Wirtschaftsaktivitäten von den grundsätzlich zu entrichtenden Steuern ausgenommen. Rohmaterialien, Güter, Handelswaren und Dienstleistungen können in den Freihandelszonen ohne Beschränkungen ein- und ausgeführt werden.

Ferner verfügt Uruguay mit dem Hafen von Montevideo über den einzigen Freihafen in Südamerika.

Waren, die für den Reexport bestimmt sind, können für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten zollfrei nach Uruguay eingeführt und unverändert oder weiterverarbeitet wieder ausgeführt werden. Zu den Gütern, die in diesem Rahmen zollfrei eingeführt werden können gehören u.a. Rohmaterialien, Verpack-ungsmaterial und Container, Ersatzteile, Werkzeuge, Zwischenprodukte etc.

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre unserer Publikation "Sonderwirtschaftszonen in der Republik Uruguay", die wir Ihnen zusammen mit "The ABC of Free Trade Zones" im Dateiformat liefern können.

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XI. Anwendung deutschen Rechts

Die Anwendung uruguayischen Rechts kann in vielen Fällen dadurch ausgeschlossen werden, dass ein deutscher Gerichtsstand und die aus-drückliche Anwendung deutschen Rechts vereinbart werden. Allerdings können deutsche Gerichtsurteile in Uruguay erst nach einem weiteren Prüfungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof vollstreckt werden. Ein solches Verfahren ist mitunter sehr langwierig. Es ist auch nicht jedes vor einem deutschen Gericht erwirkte Urteil nach uruguayischem Recht vollstreckbar, so dass der Ausgang eines solchen Prüfungsverfahrens ungewiss ist.
Dementsprechend erscheint die Vereinbarung deutschen Rechts mitunter wenig zweckmässig. Sinnvoller erscheint die Möglichkeit - will man Rechtsstreitigkeiten vor den örtlichen Gerichten vermeiden - sämtliche Vertragsstreitigkeiten dem Spruch eines internationalen Schiedsgerichts zu unterstellen.

XII. Weiterführende Informationen

Für vertiefende Literatur zu einzelnen Rechtsfragen wird auf die entsprechenden Publikationen der AHK Uruguay verwiesen.

Publikationsliste

Konkrete Rechtsfragen werden von einer Reihe von Rechtsanwälten in Montevideo beantwortet. Die AHK Uruguay führt eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte.

Irene Recknagel

   

Reisetipps

1. Währung & Zahlung

Die Landeswährung ist der Peso Uruguayo. Nach der Freigabe des Wechselkurses erhielt man im Sept. 2003 für 1 US$ circa 28 Pesos. Der amerikanische Dollar stellt zudem eine Parallelwährung in Uruguay dar. Kreditkarten werden ebenso akzeptiert wie Traveller-Schecks. Auch europäisches Bargeld lässt sich problemlos in den Wechselstuben Montevideos umtauschen (1 Euro = ca. 30 uruguayische Pesos).

2. Klima & Reisezeit

Die Monate Dezember bis Februar stellen mit durchschnittlichen Mittagstemperaturen zwischen 27 C und 31 C die heisseste Zeit des Jahres dar, in der die Strände des Landes bevölkert sind und geschäftliche Aktivitäten etwas zurückgehen. Die kalten Monate Juni bis August, in denen die Temperatur nachts bis auf 4 C fallen kann, werden aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit und des häufigen Niederschlags als recht unangenehm empfunden. Als beste Reisezeit, vor allem auch in geschäftlicher Hinsicht, bieten sich daher die milden Frühlingsmonate Oktober und November an.

3. Zeitverschiebung

Die Zeitdifferenz von Uruguay zur mitteleuropäischen Zeit beträgt -4 Stunden, sodass es in Deutschland um 12 Uhr mittags am Rio de la Plata 8 Uhr morgens ist. Zur europäischen Sommerzeit verschiebt sich der Zeitunterschied auf -5 Stunden.

4. Einreisebestimmungen

Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen Reisende aus Deutschland, Holland, Österreich und der Schweiz kein Visum. Allerdings muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate und während der gesamten Reisezeit an Gültigkeit besitzen. Bei der Einreise erhält man eine Touristenkarte, die man bis zur Ausreise mit sich führen muss. Zudem sollte man darauf achten, dass der Pass einen Einreisestempel erhält.

Für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erhält man problemlos ein Visum bei einem der Konsulate. Doch auch eine kurze Ausreise in ein Nachbarland führt zu einer Verlängerung des Visums für weitere 90 Tage.

Bestimmte Impfungen werden bei der Einreise nicht erwartet und sind auch nicht erforderlich.

Einwanderungsservice

5. Sicherheit

Uruguay zählt zu den sichersten Ländern Südamerikas. Dennoch gibt es in den Städten, hauptsächlich in Montevideo Aussenbezirke, die man vor allem bei Dunkelheit meiden sollte. Eine gewisse allgemeine Aufmerksamkeit ist sicherlich nicht schädlich.

6. Geschäftshinweise

Da Uruguay als ehemaliges Einwanderungsland recht europäisch geprägt ist, herrschen ähnliche Geschäftsgepflogenheiten wie sie uns aus Europa bekannt sind. Zu beachten ist jedoch, dass in Uruguay ein anderes Zeitverständnis herrscht und es daher auch im Geschäftsverkehr zu Unpünktlichkeiten kommen kann. Trotzdem ist davon abzuraten, diese Verhaltensweise zu übernehmen, da einem ausländischen Geschäftspartner eine andere Aufmerksamkeit entgegengebracht wird als einem Einheimischen.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf unseren Reiseführer "Naturparadies Uruguay" aufmerksam machen

Publikationsliste

   
   
               
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